Wir übernehmen die vollständige Verwertung Ihrer Insolvenzobjekte — §159-konform, haftungssicher, mit nachweislich höherem Erlös gegenüber Zwangsversteigerung.
„Ein Insolvenzverwalter haftet persönlich, wenn er Massgegenstände unter Wert veräußert oder den bestmöglichen Verwertungsweg nicht wählt.“
BGH IX ZR 101/09 — Haftung des Insolvenzverwalters
§159-konformes Wertgutachten durch zertifizierte Sachverständige. Objektive Grundlage für die Verwertungsentscheidung.
Strukturierter Verkaufsprozess mit dokumentiertem Bieterverfahren. Jedes Gebot protokolliert und nachvollziehbar.
Digitaler Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses. Revisionssichere Protokollierung in 2–4 Tagen.
Vollständige Verwertungsdokumentation mit Audit-Log. Jeder Schritt für §66 InsO Schlussrechnung nachweisbar.
Ihre Verwertung. Digital. Sicher. Jeder Schritt transparent — von der Beauftragung bis zur Schlussrechnung.
Kein Passwort. Ein Klick — sofort im Portal.
Echtzeit-Status aller laufenden Verwertungen.
Jede Phase transparent dokumentiert und nachvollziehbar.
Direkte Kommunikation — verschlüsselt, im Portal.
Upload, Download, Versionierung. Alles an einem Ort.
Professionelle Bildergalerie mit Vollbild-Ansicht.
GA-Umlaufbeschluss digital erstellen und signieren.
Jede Aktion protokolliert. Revisionssicher.
Berichte, Protokolle und Übersichten auf Knopfdruck.
6 Phasen. 28 Wochen. Vollständig dokumentiert.
Objektanalyse, Verwertungsstrategie, Mandatsvereinbarung. Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss.
Verkehrswertgutachten durch zertifizierte Sachverständige. Marktanalyse und Preisfindung.
Professionelle Vermarktung über alle relevanten Kanäle. Strukturiertes Bieterverfahren mit Protokoll.
Digitaler Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses. Revisionssichere Dokumentation.
Kaufvertragsgestaltung und notarielle Beurkundung. Koordination aller Beteiligten.
Übergabe, Grundbuchänderung, Schlussrechnung. Vollständige Dokumentation für §66 InsO.
Freihändiger Verkauf vs. Zwangsversteigerung — berechnen Sie Ihren konkreten Fall.
Hinweis: Die Berechnung dient der Orientierung. Tatsächliche Ergebnisse können je nach Objekt, Marktlage und Verfahrensverlauf abweichen. Keine Erfolgsgarantie gemäß §34c GewO.
Heinrichs Immobilien ist seit 2008 als Immobilienmakler in Bayern tätig. Mit unserem Schwerpunkt auf der freihändigen Verwertung von Insolvenzimmobilien verbinden wir langjährige Marktkenntnis mit dem Verständnis für die besonderen Anforderungen von Insolvenzverfahren — von der §159-konformen Bewertung bis zur §66-fähigen Schlussrechnung.
„Wer Insolvenzimmobilien verwerten will, braucht mehr als Marktkenntnis — er muss den rechtlichen Rahmen des Verwalters verstehen und danach handeln.“
— Andreas Heinrichs, Geschäftsführer
Lassen Sie uns über Ihr Objekt sprechen. Wir sind in ganz Bayern und einem Umkreis von 200 km um Freising für Sie tätig. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.